HERZLICH WILLKOMMEN Deutsche Hüftgesellschaft (DHG) e.V.

DHG vergibt Zertifikat „Hüftchirurg“

Die Deutsche Hüftgesellschaft e.V. (DHG) hat 2020 beschlossen, das Zertifikat „Hüftchirurg“ zu vergeben. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wurde der Vorstand beauftragt, die Kriterien für den Erwerb des Zertifikats zu erarbeiten und die Richtlinien für die Zertifikatsvergabe festzulegen. Im Hinblick auf eine Harmonisierung von Zertifikaten der einzelnen Sektionen der DGOU erfolgte die Entwicklung in enger Rücksprache mit dem Vorstand der DGOU.

Zentrales Ziel des Zertifikates „Hüftchirurg“ ist die möglichst objektive Beurteilung einer breiten und gelenkspezifischen Expertise im Bereich der Hüftchirurgie. Um das Zertifikat zu erwerben, ist die Erfüllung der Qualitätskriterien notwendig. Dazu gehören neben einem entsprechenden Facharzttitel u.a. die eigenständige Durchführung einer definierten Mindestanzahl an operativen Eingriffen am Hüftgelenk sowie die Absolvierung eines Kurskurrikulums aus den Schwerpunkten gelenkerhaltende Hüftchirurgie, Endoprothetik, Traumatologie und septische Chirurgie.

Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats Hüftchirurg

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Facharzttitel für „Orthopädie und Unfallchirurgie“ oder „Orthopädie“ und/oder der Besitz der Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder „Spezielle Unfallchirurgie“. Eine Mitgliedschaft in der DHG ist wünschenswert, aber keine notwendige Voraussetzung. Das Zertifikat wird für 5 Jahre vergeben. Für eine Aufrechterhaltung müssen vor Ablauf der 5-Jahresfrist die notwendigen Fortbildungsnachweise und Operationen eingereicht werden.

Checkliste Antragstellung DHG Hüftchirurg

Download der Checkliste als PDF-Datei

Nachweis der operativen Erfahrung im Bereich der Hüftchirurgie

Um eine entsprechend breite Expertise auf dem Gebiet der Hüftchirurgie zu besitzen, ist der Nachweis von min. 750 selbständig durchgeführten operativen Eingriffen aus dem Gesamtgebiet der Hüftchirurgie nach Abschluss der Facharztausbildung notwendig. Dabei muss auch die Mindestanzahl an Operationen für mindestens drei der vier folgenden Schwerpunkte erfüllt werden. Die Mindestanzahl an Operationen sind für Erstanträge für die Schwerpunkte wie folgt definiert:

Gelenkerhaltende Hüftchirurgie (min. 150 Operationen)

• Gelenkersatz / Endoprothetik der Hüfte (min. 300 Operationen).

• Traumatologie von Becken und Hüfte (min. 150 Operationen) und

• Septische Chirurgie der Hüfte (min. 50 Operationen).

Die Bestätigung erfolgt durch den Klinikdirektor bzw. Abteilungsleiter. Bei selbständigen Ärzten, Konsiliarärzten und Belegärzten sollten die Operationen durch den Leiter der Einrichtung bestätigt werden, in welcher die Operationen durchgeführt wurden. 

Anrechenbare Operationen (nicht aufgeführte, in der Schwierigkeit vergleichbare Operationen können nach individueller Prüfung angerechnet werden):

Schwerpunkt gelenkerhaltende Hüftchirurgie

  • Korrekturosteotomie am Becken
  • Korrekturosteotomie am proximalen Femur
  • Chirurgische Hüftluxation
  • Operative Korrektur bei femoroazetabulärem Impingement
  • Muskel-Sehnenrefixationen hüftnah
  • Hüftarthroskopie mit knöcherner Korrektur
  • Hüftarthroskopie mit komplexem Eingriff am Labrum (Labrumrefixation, Labrumrekonstruktion) oder komplexem Eingriff am Knorpel (Knorpelzelltransplantation, matrix-basierte Knorpeltherapie)

Schwerpunkt Traumatologie

  • Osteosynthese einer Fraktur am Becken
  • Osteosynthese einer Fraktur am proximalen Femur
  • Osteosynthese an Femur und/oder Becken bei periprothetischer Fraktur
  • Chirurgische Hüftluxation bei Trauma
  • Muskel-Sehnenrefixationen hüftnah

Schwerpunkt Gelenkersatz

  • Implantation einer Endoprothese
  • Wechsel einer Endoprothese, inklusive Gelenkteilwechsel

Schwerpunkt septische Chirurgie

  • Eingriffe der septischen Chirurgie (außer „einfaches“ Debridement mit Spülung ohne Gelenkteilwechsel bei Prothese)
  • Septische Prothesenwechsel

Aus der eingereichten Bestätigung der durchgeführten Operationen sollte die Anzahl der Operationen der jeweiligen Schwerpunkte sowie eine Untergliederung in die o.g. Gruppen ersichtlich sein (z.B. Korrekturosteotomien am Becken n=10, Hüftarthroskopien mit knöcherner Korrektur n = 85, Muskel-Sehnenrefixation hüftnah n=25, andere n=32).

Kurskurrikulum

Die DHG veranstaltet aufgrund der bereits zahlreichen bestehenden und qualitativ hochwertigen Kurse keine eigenen Kurse, sondern erkennt etablierte Kurse an, welche den Qualitätsanforderungen der DHG entsprechen. Eine Anerkennung von Kursen erfolgt durch Vorstandsbeschluss.

Grundlage für den Zertifikatserwerb ist der erfolgreiche Abschluss von 5 Kursen des Kurrikulums, wobei mindestens jeweils ein Kurs aus den folgenden Modulen absolviert werden muss: Gelenkerhaltende Hüftchirurgie, Endoprothetik, Traumatologie und Septische Chirurgie. Der fünfte Kurs kann frei gewählt werden, muss jedoch auch von der DHG anerkannt sein.  Insgesamt müssen zudem 250 Fortbildungspunkte der Ärztekammern aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, davon min. 30 von Kursen mit Schwerpunkt Hüftchirurgie.

Folgende Kurse sind bereits durch die DHG anerkannt:

    • Homburger AO Beckenkurs (Traumatologie)
    • OTC Beckenkurs Göttingen (Traumatologie)
    • AE Masterkurs Hüfte (Endoprothetik, Basiskurs nicht ausreichend)
    • AE Kurs Revisionsendoprothetik (Endoprothetik)
    • AE Kurs Gelenkerhaltende Hüftchirurgie (Gelenkerhaltende Hüftchirurgie)
    • AGA Akademiekurs Hüfte (Gelenkerhaltende Hüftchirurgie)
    • Berner Hüftsymposium (Gelenkerhaltende Hüftchirurgie)
    • Niederrheinischer Hüftarthroskopiekurs (QKG, Gelenkerhaltende Hüftchirurgie)
    • AE Kompaktkurs Spezial Infektionen (Septische Chirurgie)
    • AE Kurs periprothetische Frakturen (als 5. Kurs neben den 4 Schwerpunkten anrechenbar)
    • DGOOC Hüfte Kurs Berlin (als 5. Kurs neben den 4 Schwerpunkten anrechenbar)
    • AO Trauma Fokuskurs-Proximales Femur
    • Leipziger Hüftzugangskurs
    • Acetabulum+ / Zugänge und Frakturversorgung am Humanpräparat

 

 

Nachweis der Strukturqualität der Einrichtung

Ferner muss in der Einrichtung, in welcher der Hüftchirurg tätig ist, die für die durchgeführten Operationen notwendige Infrastruktur vorhanden sein. Dies kann über andere Zertifikate des Qualitätsmanagements (z.B. Endocert, TraumaNetzwerk DGU) oder direkt über eine Darlegung der vorhandenen Strukturqualität nachgewiesen werden. Bei fehlendem QM-System kann der Nachweis der Strukturqualität über vergleichbare Kriterien erfolgen (Leitungskonferenz, Qualitätsbericht, Komplikationsbesprechung, etc.). Dies ist dann vom Antragsteller in einem entsprechenden Schreiben darzulegen und wird individuell von der Zertifizierungskommission geprüft.

Aufrechterhaltung des Zertifikats

Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig. Für eine Verlängerung des Zertifikats müssen sowohl Fortbildungen als auch fortgeführte operative Tätigkeiten aus dem Gebiet der Hüftchirurgie nachgewiesen werden. Zur Verlängerung des Zertifikats ist die Teilnahme an 5 Kursen des Kurrikulums notwendig, wobei wiederum je ein Kurs aus den Schwerpunkten Gelenkerhaltende Hüftchirurgie, Endoprothetik, Traumatologie und Septische Chirurgie belegt werden muss. Insgesamt müssen wiederum 250 Fortbildungspunkte der Ärztekammern aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden und davon min. 30 Punkte aus Kursen mit Schwerpunkt Hüftchirurgie.

Zudem müssen mindestens 250 Hüftoperationen in den zurück liegenden 5 Jahren vor Antrag auf Verlängerung des Zertifikats nachgewiesen werden. Hier gilt, wie beim Erstantrag, dass die Mindestanzahl an Operationen aus min. drei der vier Schwerpunkte erreicht werden muss:

Gelenkerhaltende Hüftchirurgie (Zertifikatsverlängerung min. 50 Operationen)

• Gelenkersatz / Endoprothetik der Hüfte (Zertifikatsverlängerung min. 100 Operationen)

• Traumatologie von Becken und Hüfte (Zertifikatsverlängerung min. 50 Operationen) und

• Septische Chirurgie der Hüfte (Zertifikatsverlängerung min. 20 Operationen).

Zertifizierungskommission

Die Zertifizierungskommission besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, welche die Anträge prüfen und dem Vorstand eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung vorschlagen. Eine finale Entscheidung über die Annahme der Anträge fällt der Gesamtvorstand in mehrmals jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen.

Antragstellung

Anträge können seit 01.01.2022 in Schriftform mit den entsprechenden Nachweisen über die Geschäftsstelle der DHG eingereicht werden. Eine entsprechende Checkliste zur Antragstellung, ein Antragsformular  werden in Kürze über diese Webseite zur Verfügung gestellt. Für die Bearbeitungsgebühr werden 300.- Euro + MwSt. und für eine Verlängerung 150.- Euro + MwSt. erhoben.

(Stand 10.07.2023)

Der Vorstand der Deutschen Hüftgesellschaft: PD Dr. Jörg Schröder (Vizepräsident), PD Dr. Johannes Fakler (Vizepräsident), Prof. Dr. Bernd Kladny (Vizepräsident), Prof. Dr. Carsten Perka (Vizepräsident), Prof. Dr. Karl-D. Heller (Schatzmeister), Prof. Dr. Rüdiger von Eisenhart-Rothe (Schriftführer), Prof. Dr. Hans Gollwitzer (Past-Präsident)

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    WILLKOMMEN

  • Die Deutsche Hüftgesellschaft dient als Austauschplattform für alle am Hüftgelenk tätigen Kolleginnen und Kollegen.
    Sie soll ganz bewusst nicht in Konkurrenz zu bereits existierenden Gesellschaften treten, bei denen das Hüftgelenk im Fokus steht. MEHR

  • ÜBER DIE
    DHG

  • Die Deutsche Hüftgesellschaft wurde am 03.12.2015 gegründet. Hier finden Sie die Mitglieder des Präsidiums, Gründungsmitglieder und die Übersicht der Expertengruppen. MEHR

  • TERMINE

  • Aktuelle Termine. Die DHG übernimmt für die Richtigkeit der nachstehenden Termine keine Gewähr und empfiehlt, sich ggf. nochmals mit dem Veranstalter bzw. Organisator in Verbindung zu setzen. MEHR

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  • Neuigkeiten und Publikationen.  MEHR

  • ZERTIFIKAT
    HÜFTCHIRURG

  • Die Deutsche Hüftgesellschaft e.V. (DHG) hat 2020 beschlossen, das Zertifikat „Hüftchirurg“ zu vergeben. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wurde der Vorstand beauftragt, die Kriterien für den Erwerb des Zertifikats zu erarbeiten und die Richtlinien für die Zertifikatsvergabe festzulegen. Im Hinblick auf eine Harmonisierung von Zertifikaten der einzelnen Sektionen der DGOU erfolgte die Entwicklung in enger Rücksprache mit dem Vorstand der DGOU. MEHR

  • MITGLIEDSCHAFT
    DHG

  • Mitgliedschaft in der DHG:

    Die Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich auf Einladung durch das Präsidium und ergeht an ausgewiesene Experten und Meinungsbildner auf dem Gebiet der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von Hüftgelenkserkrankungen und -verletzungen.

    Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 100,- EURO.

    Wir freuen uns über Ihre Nachricht unter info@deutschehueftgesellschaft.de

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